Kinder- und Jugendvorsorge

Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen)

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen handelt es sich um ein diagnostisches Verfahren zur Überprüfung sowohl des körperlichen als auch des mentalen Zustandes des Kindes. Dabei soll bestimmt werden, ob der Entwicklungszustand altersgerecht und als angemessen beurteilt werden kann.

Während die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 und U2 meist in der Regel noch im Krankenhaus stattfinden, werden die U3 bis U 11 in den meisten Fällen von Kinder- und Jugendmedizinern sowie Allgemeinmedizinern (Hausärzten) durchgeführt, sodass eine hohe fachliche Kompetenz bei der Untersuchung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden kann.

Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist die frühe Erkennung einer möglichen Störung, sodass das Risiko einer Verschlimmerung der vorliegenden Störung und die Wahrscheinlichkeit für weitere Folgeschäden gesenkt werden kann. Beim Vorliegen einer körperlichen oder mentalen Störung des Kindes besteht so die Möglichkeit des schnellen therapeutischen Eingreifens auf Seiten des Arztes.

Neben der Überprüfung des geistigen und körperlichen Zustandes lässt sich auch bei einer Kindervorsorgeuntersuchung eine Beurteilung einer vorliegenden Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes machen. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des behandelnden Arztes, die Teilnahme an einer Kindervorsorgeuntersuchung im Kinderuntersuchungsheft zu dokumentieren.

Jugendgesundheits-Untersuchungen J1 und J2

Diese Jugendgesundheits-Untersuchungen werden zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr bzw. zwischen dem 15. und 17.Lebensjahr durchgeführt.

Sie dienen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich.

Untersuchungsumfang

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Allgemeine körperliche Untersuchung

Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken.

Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung